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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, also unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt, „Auftragnehmer“ denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung erhält und die Vergütung zu zahlen hat. Der Auftraggeber wird nachfolgend „Kunde", die strg. Agentur für digitale Kommunikation „Agentur“ genannt. Die folgenden Regelungen gelten immer, wenn im Angebot nicht anders angeboten. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die strg. GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Der Auftrag ist der Agentur schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zu bestätigen.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit der Kunde sie schriftlich anerkannt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Kostenvoranschläge, Auftragserteilung

2.1. Im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit zwischen Kunde und Agentur werden die zu erbringenden Leistungen und Services der Agentur über gesonderte Kostenvoranschläge näher definiert. An speziell ausgearbeitete Kostenvorschläge hält sich die Agentur 20 Kalendertage gebunden.

2.2. Die Auftragserteilung durch den Kunden hat stets schriftlich zu erfolgen. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.

2.3. Die Agentur wird ausschließlich qualifiziertes Personal für die Durchführung des Auftrages einsetzen. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Hierzu bleibt es der Agentur überlassen, sich zur Vertrags- / Auftragserfüllung der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Sie entscheidet allein über die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter (Zahl, Person, Qualifikation). Für ihre Erfüllungsgehilfen hat sie die nach sozial-, arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften bestehenden Verpflichtungen eigenverantwortlich zu erfüllen.

2.4. Sollten im Zuge der Durchführung/Realisierung eines Kundenauftrages um circa 10 Prozent höhere, als angebotene oder im KVA kalkulierte Kosten auftreten, und werden somit die Gesamtkosten eines Kundenauftrages überschritten, bedarf es der weiteren gesonderten Freigabe vom Kunden.

2.5. Ergeben sich im Rahmen des Projektverlaufes notwendige Veränderungen, die aus Sicht von Kunde oder Agentur den Leistungsumfang, den Leistungsinhalt, Methoden oder Termine betreffen, sind diese auf Basis von schriftlich vereinbarten Änderungen bzw. Ergänzungen zu vereinbaren.

 

3. Präsentationen

3.1. Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer unentgeltlichen Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt, im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

 

4. Projektumfang / Leistungen

4.1. Die strg. GmbH erbringt Dienstleistungen, einschließlich Lieferungen von Produkten, im Bereich der neuen Medien. Unter Dienstleistungen werden im Wesentlichen Beratungsleistungen, Werbemittelberatung, Texterstellung für Internetpräsentationen, Produktion, Konzeptionen, Programmierungen, Kreation, Verbreitung und Erfolgsmessung verstanden. Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bestimmen sich nach dem jeweils zu Grunde liegenden Vertrag oder Angebot.

4.2. Die strg. GmbH prüft dabei in keiner Weise die rechtliche Konformität der – im Rahmen des Auftrages für den Kunden – herzustellenden Produkte / Werbemittel oder die der strg. GmbH von dem Kunden überlassenen Materialien oder Werbemittel.

 

5. Urheberrecht

5.1. Die ausgeführten Dienstleistungen, Arbeiten und sonstigen Erzeugnisse (Produkte etc.) und / oder Urheberrechte sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekte, Kataloge, Modelle, Werkzeuge und anderen Unterlagen wie Dateien und Hilfsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Agentur aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der Agentur. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

5.2. Der Kunde darf die in Abs.1 genannten Gegenstände, Unterlagen oder Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme an die Agentur ab. Die Agentur nimmt die Abtretung hiermit an.

5.3. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.

5.4. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, erwirbt die Agentur deren Nutzungsrechte im Umfang wie Ziffer 6.1 und überträgt sie dementsprechend dem Kunden.

 

6. Lieferung und Lieferfristen

6.1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

6.2. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen vom Kunden freigegeben wurden.

6.3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

6.4. Durch Verzögerungen, die nicht auf die Agentur zurückzuführen sind, entsteht kein Lieferverzug. Diese Verzögerungen verlängern den Zeitplan und das Fertigstellungsdatum um den entsprechenden Zeitraum nach hinten. Sollte es dabei zu Überschneidungen mit anderen Verpflichtungen der Agentur kommen, haben diese Vorrang.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur möglichst zeitnah, schriftlich Mitteilung zu machen, wenn während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den jeweils vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Nach umgehender Behebung dieser Abweichungen beginnt die Funktionsprüfung von Neuem.

6.6. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Sollte der Kunde die Abnahme einer mangelfreien Version, auch in Teilschritten, nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums durchführen, behält sich die Agentur vor, bis zu 75 Prozent der bereits geleisteten Forderungen des Projektabschnitts auch vor erfolgter Abnahme in Rechnung zu stellen.

6.7. Die Agentur hat mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung unverzüglich zu beginnen, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige.

6.8. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Agentur Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihr oder dem Dritten vorgenommenen Programmänderungen verursacht wurden.

6.9. Bei Software erfolgt die Lieferung ausschließlich als komprimierte, digitale Datei auf elektronischem Weg. Der Quellcode ist Bestandteil der Lieferung und wird auf Wunsch an den Kunden ausgeliefert.

6.10. Bei der Lieferung von iOS- oder Android-Apps wird jegliche in den Apple Appstore und Google Play Store eingereichte Software vor der Freigabe von Apple und Google überprüft und bei Fehlern oder Verstössen gegen die Richtlinien ggf. abgelehnt. Auch nach ausführlichen Tests hat die Agentur keinen Einfluss auf die Akzeptanz der Software und schließt eine, über die Gewährleistung hinaus gehende, Garantie für die Aufnahme in den Appstore aus. Die Überprüfung und Freischaltung der Software durch die Store-Betreiber kann bis zu mehreren Wochen dauern. Die Agentur hat keinen Einfluss auf diese Überprüfungszeit. Sollten auf Grund der Überprüfungszeiten Timings nicht eingehalten werden, entsteht gegenüber dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Agentur wird die erbrachten Leistungen jeweils schriftlich in Rechnung stellen. Der Kunde wird die jeweils in Rechnung gestellten Beträge nach sachlicher Prüfung auf ein von der Agentur zu benennendes Konto überweisen. Sämtliche Beträge sind in EURO aufzuführen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Bei Fremdkosten, wie z.B. Videoseeding, Media Budgets (Google Ad Words, Facebook Werbeanzeigen, Affiliate Marketing etc.) ist das reine Mediabudget vor Start der Kampagne fällig. Bei langfristigen Kampagnen muss der Kunde nicht das gesamte Mediabudget zur Verfügung stellen, sondern das jeweilige monatliche Budget wird vor dem Start der Kampagne fällig. Alternativ kann das Budget auch in Form von zeitlich gestaffelten Abschlagszahlungen vor und während einer Kampagne fällig werden.

7.3. Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen in vollem Umfang Eigentum der Agentur. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit entsprechend den gesetzlichen Verzugsregelungen zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.

7.4. Bei größeren Projekten oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, wie folgt Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen:

- 20% der Auftragssumme werden bei Unterzeichnung des Vertrags fällig

- 20% bei Erreichung von 25% Projektfortschritt

- 20% bei Erreichung von 50% Projektfortschritt

- 20% bei Erreichung von 75% Projektfortschritt

- 20% bei Abnahme des Projektes

7.5. Als Projektfortschritt versteht sich die Anzahl der abgeleisteten Gesamt-Manntagen in Prozent am Gesamtvolumen.

7.6. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen („Autorenkorrekturen“), so hat er diese Mehrkosten zu tragen. Diese werden vom Kunden in einem zusätzlichen Kostenvoranschlag freigegeben.

7.7. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden über.

7.8. Werden auf Veranlassung und mit Zustimmung des Kunden Reisen unternommen, trägt der Kunde die Kosten, soweit der Kunde einer Kostenübernahme vorher ausdrücklich zugestimmt hat und die Agentur diese anhand geeigneter Belege nachweist.

7.9. Alle der Agentur bei der Durchführung des Auftrages entstehenden Kosten sind, soweit nicht anders vereinbart, gesondert aufgeführt und vom Kunden gesondert zu tragen. Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Technik sowie für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck oder außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten etc., sind vom Kunden gesondert zu erstatten. Im Rahmen des Auftrages anfallende GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden. Notwendige oder auf Wunsch des Kunden durchgeführte Reisen, beispielsweise zur Überwachung von Film-, Funk- oder Fernseharbeiten, werden dem Kunden berechnet und nach Beleg abgerechnet.

 

8. Haftung

8.1. Soweit die Agentur ausschließlich mit der Verbreitung von Werbemitteln beauftragt ist, ist jegliche Haftung der Agentur, die nicht mit der Leistung der Agentur, sondern mit dem Werbemittel zusammenhängt, ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen von jeglichen Schäden, die durch ein solches Werbemittel entstanden sind oder noch entstehen, freizuhalten sowie die Agentur und das von ihr eingesetzte eigene oder fremde Personal zu entschädigen und von allen Regressansprüchen durch Urteile, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art, insbesondere Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch den Auftrag veranlasst worden sind, schadlos zu halten. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.2. Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz gegenüber dem Kunden, wird, gleich aus welchen Rechtsgründen, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Hinsichtlich der Höhe wird der Schadensersatz auf maximal das Auftragsvolumen bzw. die vereinbarte Gesamtvergütung für die Agentur begrenzt und auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt.

8.3. Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten sind oder auf einer Nichterreichbarkeit von Webportalen basiert, haftet die Agentur gegenüber dem Kunden nur in demselben Umfang, wie der Betreiber der Netze oder des Portals im Rahmen der zu Grunde liegenden Verordnungen seinerseits gegenüber der Agentur haftet.

8.4. Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich sein Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.

8.5. Abs.1 gilt insbesondere auch für die Verwertung und Nutzung von jeglichem Material und Informationen, die der Kunde der Agentur im Rahmen des Auftrages zur Verfügung gestellt hat.

 

9. Vertraulichkeit

9.1. Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zu einer gleichen Verhaltensweise.

 

10. Abbruch von Arbeiten

10.1. Der Kunde ist berechtigt, schwebende Arbeiten abzubrechen oder Abrufe abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um den Anweisungen zu entsprechen und die Kosten möglichst gering zu halten.

10.2. Bricht oder ändert der Kunde nach Freigabe der Durchführung des Auftrages diesen ab, ist er verpflichtet, der Agentur die bis dahin angefallenen Honorare zu vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare oder Provisionen zu erstatten sowie die Agentur von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Kunden der Agentur, freizuhalten.

10.3. Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung an die Agentur weiterzugeben. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

10.4. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

10.5. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

10.6. Bei Software besteht eine Gewährleistung von 60 Tagen, ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde diese freigegeben hat bzw. diese veröffentlicht wurde. Die Gewährleistung beinhaltet die Beseitigung von programmierbedingten, funktionellen Fehlern, die den reibungslosen Ablauf der Software beeinträchtigen. Die Gewährleistung gilt nicht rückwirkend für vorherige Aufträge oder verlängert deren Gewährleistungsfrist.

10.7. Sollte von der Agentur erstellte Software, gleich welcher Art, während der Gewährleistungszeit von Dritten verändert oder aktualisiert werden, erlischt die Gewährleistung, sofern und soweit der entsprechende Fehler auf dieser Veränderung oder Aktualisierung beruht.

10.8. Ausfälle von Dritten zur Verfügung gestellten Diensten, die zu Funktionsbeeinträchtigungen der Applikation führen können, berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Gewährleistung.

10.9. Anpassungen an Hard- oder Software, Updates der Entwicklungsumgebungen sowie geänderte Richtlinien der Hersteller können nicht über die Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Individualabsprachen haben Vorrang und werden schriftlich festgehalten.

10.10. Für Schäden oder Folgeschäden, die auf die Nutzung und Nichtnutzung der Software zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Hiervon ausgenommen sind alle gesetzlich geregelten Haftungsfälle. Auf jeden Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den für die Überlassung der Produkte gezahlten Betrag beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Fälle, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.

 

11. Marketing

11.1. Die strg. GmbH ist im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber Promotionund Marketingmaßnahmen für sich zu betreiben. Insbesondere ist die strg. GmbH berechtigt, Pressemitteilungen über die Zusammenarbeit, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich unbeschränkt zu verfassen und auf der eigenen Webseite und in der Fachpresse zu platzieren.

 

12. Vertragsdauer

12.1. Mit Beendigung des Vertrages wird strg. sämtliche Unterlagen und Produkte in jeder Verkörperung, die die Agentur des Kunden erhalten hat oder zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages selbst erstellt hat, herausgeben, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Durchführung/Umsetzung verbraucht sind.

12.2. Der Kunde kann in besonders schwerwiegenden Fällen der Nicht-Leistungserbringung durch strg. oder in besonderen Fällen von nachgewiesenen Qualitätsmängeln oder im Sinne einer „völlig zerrütteten Geschäftsbeziehung durch Vertrauensverlust“ eine vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit durch ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende in Anspruch nehmen.

 

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1. Gerichtsstand ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

- WeArePlayers / Eine Marke der strg. GmbH -

- Heinrich-Helbing-Straße 22A - 22177 Hamburg - Tel: 040 537983240 -

- Gerichtsstand Hamburg HRB 113511 - USt.-Id.-Nr. DE 270456676 -

- Geschäftsführung: Maria Broberg -

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